– Ihre Heilmittelverordnung
– vorhandene aktuelle Röntgenaufnahmen
– bequeme Kleidung
– ein großes Badetuch
– sollten sie von der Zuzahlung befreit sein, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit.
Eigenbeteiligung
Für die meisten gesetzlichen Krankenkassen muss eine Zuzahlung erhoben werden. Die Zuzahlung besteht aus einer pauschalen Rezeptgebühr von 10,00 € und einem Anteil von 10 Prozent des Rezeptwertes. Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag der an den Kostenträger abgeführt werden muss vor Ihrer ersten Behandlung. Über die Grundlagen eine Zuzahlungsbefreiung muss Sie Ihre Krankenversicherung umfassend informieren. Falls Sie bereits zuzahlungsbefreit sind, so legen Sie bitte den entsprechenden Nachweis bei Behandlungsbeginn vor.